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Justizfachwirt/in

(Beamtin / Beamter des mittleren Justizdienstes)

  

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt.

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Was machen Beamte des mittleren Justizdienstes?

Die Beamten des mittleren Justizdienstes werden bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten überwiegend auf den Geschäftsstellen zur Erledigung vielseitiger Aufgaben verwendet und sind für den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich. Gleichzeitig sind sie wichtige Ansprechpartner für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.

Sie bearbeiten den Posteingang und Postausgang, überwachen Fristen und Zahlungseingänge. Sie sind Protokollführer in Gerichtsverhandlungen, berechnen die entstandenen Gerichtskosten und nehmen Anträge und Erklärungen von Rechtsuchenden auf.

Bei den Notariaten sind ihnen darüber hinaus die Bearbeitung der Nachlassangelegenheiten, das Kostenwesen und bei kleineren Behörden die Verwaltungsgeschäfte übertragen. Daneben werden Sie auch bei den Insolvenzgerichten, Registergerichten und Grundbuchämtern eingesetzt.

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Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung dauert ca. zwei Jahre und beginnt jeweils am 1. September.
n dieser Zeit sind sie Beamte/r auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Justizsekretäranwärter".

Während des Vorbereitungsdienstes wechseln sich theoretische und praktische Ausbildungsblöcke ab.

Die praktische Ausbildung erfolgt bei Amtsgerichten, Landgerichten, Staatsanwaltschaften, Notariaten, Grundbuchämtern.

Die theoretische Ausbildung erfolgt in Form von Blockunterricht. Dieser wird zentral bei den Ausbildunszentren in Freiburg, Karlsruhe, Konstanz und Mannheim erteilt.

Vor der Laufbahnprüfung findet ein sechsmonatiger Fachlehrgang beim Oberlandesgericht Karlsruhe statt.

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Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 984,44 Euro.

Von diesen Bezügen geht lediglich die Lohnsteuer ab. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht einbehalten. Für eine ausreichende Krankenversicherung hat der Beamte selbst zu sorgen; er erhält zu den Aufwendungen im Krankheitsfall eine Beihilfe.

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Zulassungsvoraussetzungen

Bewerben kann sich, wer:

  • einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
  • die deutsche, eine EU-Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit gemäß § 7 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz hat, 
  • gesundheitlich geeignet ist.

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.

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Bewerbung

Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1. September durch das

Oberlandesgericht Karlsruhe
-Verwaltungsabteilung-
Hoffstr. 10
76133 Karlsruhe

Bewerbungen können bis 31. Oktober für das jeweils nächste Jahr beim Oberlandesgericht - Verwaltungsabteilung - Karlsruhe eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Bewerbungen bereits bis zum 31. August einzureichen, da die ersten Termine im Auswahlverfahren bereits im September stattfinden. Die Auswahlverfahren finden nach einer ersten Vorauswahl durch das Oberlandesgericht bei den Ausbildungszentren in Freiburg, Karlsruhe, Konstanz und Mannheim statt.

Der Bewerbung bitten wir beizufügen:

  • die Schulzeugnisse der letzten zwei Schuljahre und ggf. sämtliche Schulabschlusszeugnisse,
  • Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung,
  • einen Lebenslauf,
  • ein Lichtbild.

 

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Gerichtsvollzieher

Bei der Ausbildung zum Gerichtsvollzieher handelt es sich um eine Sonderlaufbahn für Beamte des mittleren Justizdienstes nach bestandener Laufbahnprüfung.

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