Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Instrument zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung. Der Täter-Opfer-Ausgleich kommt insbesondere bei weniger schweren Delikten wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Beleidigung in Betracht. Die Anregung zu einem Täter-Opfer-Ausgleich kann vom Täter, vom Opfer, vom Staatsanwalt, der Polizei oder dem Gericht, aber auch von jedem sonstigen Beteiligten ausgehen und ist in jeder Phase des Ermittlungs- oder Strafverfahrens möglich.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in §§ 46a StGB, 155a, b StPO geregelt. Kernelement des Täter-Opfer-Ausgleich ist die Durchführung eines Ausgleichsgespräches unter Anwesenheit eines neutralen Schlichters. Am Ende dieses Gespräches steht der Abschluss einer Ausgleichsvereinbarung. Diese kann von einer formlosen Entschuldigung, bspw. nach einer Beleidigung, bis zu umfangreichen Regelungen über Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen reichen.
Vorteile des Täter-Opfer-Ausgleichs für das Opfer sind die schnelle und kostenlose Erlangung von Schadensausgleich auf der materiellen Seite sowie – vor allem – die Chance, sein persönliches Sicherheitsgefühl dadurch zurückzugewinnen, dass der Täter von einer anonymen Bedrohung zu einem konkreten Menschen wird, vor dem man sich nicht mehr zu fürchten braucht, wenn er ehrliche Reue zeigt. Der Täter kann beim Täter-Opfer-Ausgleich unter Umständen Strafmilderung bis hin zum Absehen von einer förmlichen Strafverfolgung erlangen.
Zuständig für die Vermittlung in TOA-Verfahren waren bei erwachsenen Straftätern bislang die Mitarbeiter der Gerichtshilfe bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften. Zum 1. Januar 2007 hat das Land Baden-Württemberg die Aufgaben der Gerichtshilfe nach einer europaweiten Ausschreibung für zunächst zehn Jahre auf die NEUSTART gemeinnützige GmbH übertragen, so dass diese nunmehr auch für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs zuständig ist.
Nähere Informationen zu NEUSTART finden Sie unter:
http://www.neustart.org/DE/de/
Bei jugendlichen Tätern wird der Täter-Opfer-Ausgleich teils durch freie Träger und teils durch die Jugendgerichtshilfe organisiert.
Eine Zusammenstellung der für jugendliche Täter zuständigen TOA-Stellen finden Sie unter:
http://www.projekt-handschlag.de/
