Landesjustizprüfungsamt

Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung, die Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungen für die Laufbahn des Rechtspflegers sowie die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (für natürliche Personen, die in den Staaten der EU oder des EWR selbständig als Rechtsanwalt tätig sein dürfen) durch. Zugleich bildet es die für das Ausbildungs- und Prüfungsrecht der Juristen und Rechtspfleger zuständige Fachabteilung des Justizministeriums.
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- Justizministerium Baden-Württemberg
Landesjustizprüfungsamt
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