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Terminsankündigung Oberlandesgericht Karlsruhe Verhandlung am 21.09.2017: Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf verheiratete Paare bei privater Krankenversicherung

Datum: 18.09.2017

Kurzbeschreibung: 

Die Klägerin ist bei der Beklagten privat krankenversichert.

Die Beklagte übernimmt laut ihren Versicherungsbedingungen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung aufgrund von organisch bedingter Unfruchtbarkeit für insgesamt drei Behandlungsversuche bei hinreichender Erfolgsaussicht. Allerdings besteht der Anspruch laut den Versicherungsbedingungen nur, wenn die versicherte Person verheiratet ist und ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Die Klägerin ließ vor ihrer Heirat einen Versuch zur künstlichen Befruchtung mit In-vitro-Fertilisation durchführen. Der Behandlungsversuch, der Kosten in Höhe von 11.771 EUR verursachte, war erfolglos.

Die Klägerin verlangt die Kosten der vorehelichen Behandlung und will festgestellt wissen, dass die private Krankenversicherung verpflichtet ist, weitere Behandlungsversuche zu erstatten.

Das Landgericht Mannheim hat die Klage abgewiesen, soweit die Klägerin Kostenerstattung für den Behandlungsversuch vor ihrer Eheschließung verlangt, aber festgestellt, dass die Klägerin Anspruch auf Kostenerstattung für insgesamt drei Behandlungsversuche nach ihrer Eheschließung hat, da bei der Klägerin organisch bedingt die Chance für eine intakte Schwangerschaft auf natürlichem Wege wesentlich vermindert sei. Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin, die die Versicherungsbedingungen, die eine Kostenerstattung nur für verheiratete Paare vorsehen, für unwirksam hält. Die beklagte Versicherung hat ebenfalls Berufung eingelegt und behauptet, da die Klägerin grundsätzlich auf natürlichem Wege schwanger werden könne, liege bereits keine „organisch bedingte Sterilität“ im Sinne ihrer Versicherungsbedingungen vor.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Verhandlung am 21.09.2017 10.30 Uhr, Hoffstraße 10, Saal II, 2. OG

Aktenzeichen 12 U 107/17

 

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