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Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe am 15.11.2018: Kommunaler Versorgungsverband macht zweistellige Millionenforderung gegen Gemeinde Waldbronn geltend

Datum: 12.11.2018

 

Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe verhandelt über eine Klage des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (KVBW) gegen die Gemeinde Waldbronn.

 

Die Gemeinde Waldbronn hatte Anfang der 1970er Jahre eine „Gewährträgerschaft“ für die örtliche Kurklinik übernommen. Dadurch konnte die örtliche Kurklinik ihren Arbeitnehmern die Zusatzversorgung über den KVBW bieten. Im Jahr 2016 wurde über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Kurklinik das Insolvenzverfahren eröffnet. Der KVBW macht gegenüber der Kurklinik für verbleibende Rentenlasten eine Forderung in Höhe von über 30 Mio EUR geltend.

 

Nach Ansicht des KVBW haftet die Gemeinde für die Forderung gegen die insolvente Kurklinik. Die Gemeinde Waldbronn vertritt die Auffassung, sie hafte bereits seit Ende der 1970er Jahre nicht mehr, als die Gemeinde die Beteiligung an der Kurklinik, aufgegeben hat. Jedenfalls sei die Gewährträgerschaft durch Verhandlungen zwischen den Parteien in den 1980er Jahren beendet. Keinesfalls hafte sie für Ansprüche für die Zusatzversorgung von Arbeitnehmern der Standorte Dobel und Bad Herrenalb, die außerhalb ihres Gemeindegebiets liegen.

 

Das Landgericht Karlsruhe hatte der Klage stattgegeben und festgestellt, dass die Gewährträgerschaft der Gemeinde Waldbronn bis zum 31.12.2014 fortbestand. Über die Höhe der Forderung hat das Landgericht nicht entschieden. Die Gemeinde Waldbronn hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

 

Die mündliche Verhandlung findet am Donnerstag dem 15.11.2018 um 11.30 Saal 112 (1. OG) im Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe statt.

 

 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 12 U 189/17

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